Montag, Dezember 12, 2005

taz 10.12.05 Kann Neonazi-Blockade strafbar sein?

Rechtsradikale zeigen Politiker an, die ihren geplanten Aufmarsch im brandenburgischen Halbe mitverhindert haben Es war ein Erfolg der Demokraten. Rund 2.000 Menschen verhinderten Anfang November im brandenburgischen Halbe einem Aufmarsch von Neonazis. Die Gegendemonstranten blockierten den Weg zum größten deutschen Soldatenfriedhof und verhinderten so, dass 1.600 Rechtsradikale dort mit einer Gedenkfeier die NS-Wehrmacht verherrlichten. Doch nun wollen die Neonazis sich mithilfe des Rechtsstaats dafür rächen, dass sie unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten. Im Internet ruft der rechtsradikale "Freundeskreis Halbe" dazu auf, gegen Landespolitiker Anzeige zu erstatten, die an der Gegendemo teilgenommen haben. Ein vorformulierter Anzeigentext steht auf der Homepage zum Ausdruck bereit. Die Rechten werfen den Politikern von SPD und Linkspartei vor, eine gerichtlich genehmigte Versammlung mit ihrer Blockade verhindert zu haben. Auf der Liste der Neonazis stehen unter anderem: die Linkspartei-Landtagsabgeordnete Karin Weber, der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), Brandenburgs Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der SPD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Günter Baaske. (...) Die Potsdamer Staatsanwaltschaft bestätigte nun, dass zahlreiche Strafanzeigen wegen der Blockade in Halbe eingegangen seien. Man prüfe, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Dazu sollen zunächst Bilddokumente ausgewertet werden. Die Störung einer genehmigten Demo könne wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Nötigung strafbar sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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